
Die Margot und Jürgen Wessel Stiftung:
Ein Vermächtnis für Lübeck und die Region
Die Errichtung der gemeinnützigen Margot und Jürgen Wessel Stiftung im Jahr 2007 basiert auf dem testamentarischen Willen von Jürgen Wessel. Er und seine zuvor verstorbene Ehefrau Margot Wessel brachten wesentliche Teile ihres privaten Vermögens in die Stiftung ein, um nachhaltig gemeinnützige Zwecke in Lübeck und der umliegenden Region zu fördern.
Ziele und Förderschwerpunkte
Gemäß dem Willen des Stifters verfolgt die Stiftung folgende Ziele:
- Förderung von Bildung und Erziehung:
Unterstützung von Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Bildungslandschaft beitragen. - Förderung von Wissenschaft und Forschung:
Förderung innovativer Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Vorhaben. - Förderung des Heimatgedankens:
Stärkung des regionalen Bewusstseins und der Verbundenheit mit der Heimat. - Förderung der Jugendhilfe:
Insbesondere Maßnahmen zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen gemäß § 52 Abs. 4 AO. - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens:
Schwerpunkt auf Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 52 Abs. 3 AO und § 58 Nr. 1 AO.
Antragstellung
Anträge auf Förderung durch die Stiftung können in schriftlicher Form mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden:
- Per E-Mail: info@wessel-stiftungen.de
- oder postalisch: Wessel Stiftungen, Haus der Kaufmannschaft, Breite Straße 6-8, 23552 Lübeck
Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Antragstellung Jürgen und Margot Wessel Stiftung
Zusätzliche Informationen
- Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung gründlich über die Förderschwerpunkte der Stiftung zu informieren, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
- Die Stiftung fördert vor allem Projekte in den Bereichen Jugend, Bildung und Gesundheit, möchte sich aber auch mehr im Bereich der Kultur engagieren.
- Es ist möglich, dass die Mittel der Stiftung begrenzt sind, sodass es sein kann, dass nicht alle Anträge befürwortet werden können.