Anträge an die Jürgen Wessel Stiftung
Voraussetzung
Die Satzung der Stiftung nennt als ausschließlichen Zweck die Weitergabe von Mitteln zur Förderung von
- Bildung und Erziehung
- Wissenschaft und Forschung
- Förderung des Heimatgedanken
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Regionale Abgrenzung
Die Stiftung vergibt Spenden innerhalb des Verbreitungsgebietes der Lübecker Nachrichten, d.h. in der Hansestadt Lübeck im Kreis Ostholstein und in den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit Ausnahme des direkten Hamburger Umlands.
Vergabe der Spenden
Über die Vergabe der Spenden entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Zielsetzung bei jeder Vergabe von Spenden ist es, einen nachhaltigen Erfolg bei den geförderten Projekten zu erreichen und gleichzeitig dem Stiftungszweck zu entsprechen.
Darüber hinaus ist der Wille des Stifters, niedergelegt in seinem Testament vom 4. September 2006, zu beachten: „Gefördert werden sollen historische Museen und heimatkundliche Sammlungen und Dokumentationen zur Bewahrung des Fleißes und der Schaffenskraft der früheren Generationen“.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen postalisch zu oder per Email an
info@wessel-stiftungen.de:
- Anschreiben
- Genaue Beschreibung des zu fördernden Projektes, ggf. mit Fotos
- Kosten-/Finanzierungsplan inkl. Auflistung der Gegenfinanzierung
- Ansprechpartner und Bankverbindung
Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags.