Anträge an die Margot und Jürgen Wessel Stiftung


Voraussetzung

Die Stiftung fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung von Bildung und Erziehung
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung des Heimatgedankens
  • Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 4 AO, insbesondere der Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gem. § 52 Abs. 3 AO, insbesondere der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.v. § 58 NR.1 AO.

Regionale Abgrenzung

Die Stiftung vergibt Spenden innerhalb der Hansestadt Lübeck und der Region

Vergabe der Spenden

Über die Vergabe der Spenden entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Zielsetzung bei jeder Vergabe von Spenden ist es, einen nachhaltigen Erfolg bei den geförderten Projekten zu erreichen und gleichzeitig dem Stiftungszweck zu entsprechen.

Darüber hinaus ist der Wille des Stifters, niedergelegt in seinem Testament vom 4. September 2006, zu beachten: „Gefördert werden sollen historische Museen und heimatkundliche Sammlungen und Dokumentationen zur Bewahrung des Fleißes und der Schaffenskraft der früheren Generationen“.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen postalisch zu oder per Email an
info@wessel-stiftungen.de:

  • Anschreiben
  • Genaue Beschreibung des zu fördernden Projektes, ggf. mit Fotos
  • Kosten-/Finanzierungsplan inkl. Auflistung der Gegenfinanzierung
  • Ansprechpartner und Bankverbindung

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags.